Die Preisbremsen für Energie und Strom liefen zum 31. Dezember 2023 aus. Damit fiel auch die Deckelung der Energiekosten auf 12 Cent pro kWh Gas (für Fernwärme 9,5 Cent/kWh) sowie der Stromkosten auf 40 Cent/kWh weg.
Das Ende der Preisbremsen hat aber nicht zwangsläufig horrende Gas- und Stromkosten für Verbraucher zur Folge. Mittlerweile verfügt der Energiemarkt über Tarife, die unterhalb der zuvor gedeckelten Werte liegen. spar+bau empfiehlt seinen Mietern einen Anbietervergleich, der sich kostentechnisch lohnen kann.
spar+bau mit günstigem Rahmenvertrag
Alle spar+bau-Mieter, die ihre Wärme über eine Zentralheizung beziehen, profitieren bereits jetzt von einem bestehenden Rahmenvertrag, der spar+bau bestmögliche Konditionen im Energiekostenbereich zusichert.
Im Zuge der energiepolitischen Preisänderungen gab es im vergangenen Jahr eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Mehrwertsteuer ab dem 1. März/1. April wieder von 7 auf 19 Prozent steigen.
Mit dem Jahreswechsel hat sich auch die CO2-Bepreisung erhöht, die auf klimaschädliche Brenn- und Kraftstoffe entfällt und die als Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien fungiert. Mit dem Anstieg des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro/Tonne erhöhen sich ebenfalls die Energiekosten.
Wie kann ich Emissionskosten erstatten lassen?
Da seit dem vergangenen Jahr eine rechtliche Entlastung namens CO2-Kostenaufteilungsgesetz greift, können sich Mieter einen Teil der Emissionskosten erstatten lassen. Allen Mietern, die bei spar+bau an einer Zentralheizung angeschlossen sind, berechnet spar+bau die Erstattung automatisch mit der Heizkostenabrechnung. Mieter, die in einer Wohnung mit Gasetagenheizung leben, haben die Möglichkeit, spar+bau eine Berechnung ihres Erstattungsanspruchs zu senden. Hilfreiche Tipps dazu bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter
Das ändert sich ab 2024
Ende der Energie- und Strompreisbremse
Für private Haushalte betrug der Gaspreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für Fernwärme betrug der gedeckelte Preis 9,5 Cent/kWh. Der Strompreis wurde auf 40 Cent/kWh begrenzt.
Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen steigt
Die Bundesregierung senkte vorübergehend seit dem 1. Oktober 2022 den Mehrwertsteuersatz auf Gas- und Fernwärmelieferungen auf 7 Prozent. Nun wird er ab dem 1. März/1. April wieder auf 19 Prozent steigen.
Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten
Ab dem 1. Januar 2023 werden Vermieter an den CO2-Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt, je nach energetischem Zustand des Gebäudes. Ein gesetzliches Stufenmodell sieht auch in den kommenden Jahren eine weitere Steigerung des CO2-Preises pro Tonne CO2-Emission vor.