In 25 Jahren im spar+bau-Aufsichtsrat hat Isolde Mell schon viele Gesetzesänderungen miterlebt. Auch 2022 ist etwas neu: das Grundsteuergesetz. Die Deadline ist Ende Oktober, auch für uns. Was genau zu tun ist, erklärt uns die Vahrenwalderin.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL12/14) die Bemessung der Grundsteuer über die Einheitswerte vom 01.01.1964 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, für eine Neuregelung zu sorgen. Ende 2019 wurde von der Bundesregierung ein neues Grundsteuergesetz beschlossen und gleichzeitig den Bundesländern ermöglicht, eigene Berechnungsmodelle zu entwickeln.
Niedersachsen hat davon Gebrauch gemacht und am 07.07.2021 wurde vom Landtag das niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen. Das Bundesgesetz basiert, wie das bisherige Recht, auf den Verkehrswerten, das niedersächsische Grundsteuergesetz legt die Grundstücks- und Wohn-/Nutzflächen zugrunde.
Die neuen Grundstückswerte werden die Wertverhältnisse vom 01.01.2022 abbilden. Für in Niedersachsen belegene Grundstücke erfolgt die Bewertung über das sog. Flächen-Lage-Modell. Grundlage sind die Fläche des Grundstücks und die Wohn- oder Nutzfläche des aufstehenden Gebäudes, multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je m2 Grund und Boden und Gebäudefläche) und einem Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks). Der so berechnete Wert ist der Äquivalenzbetrag. Anschließend erfolgt die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Den Äquivalenzbetrag und den Grundsteuermessbetrag ermittelt das zuständige Finanzamt. Dieses teilt der Gemeinde den Messbetrag mit. Für die eigentliche Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ist, wie bisher, die Gemeinde zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Die Grundsteuer nach dem neuen Gesetz wird erstmals ab dem 01.01.2025 durch die Gemeinden erhoben. Dafür wird, unverändert, der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Belegenheitsgemeinde multipliziert.
Die Grundsteuer ist für die kommunalen Haushalte eine wichtige Einnahmequelle. Allein in Niedersachsen belief sich das Grundsteueraufkommen im Jahr 2020 auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro, bundesweit auf rund 14 Milliarden Euro. Das Aufkommen aus der Grundsteuer soll aufkommensneutral bleiben, d. h., in der Summe soll nicht mehr Grundsteuer als bisher erhoben werden. Es ist aber damit zu rechnen, dass es zu Verschiebungen für einzelne Grundstückseigentümer kommen wird. Der eine wird mehr, der andere weniger als zurzeit zahlen müssen. Bei vermieteten Gebäuden kann der Vermieter die Grundsteuer auch weiterhin im Wege der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt (für in Hannover belegene Grundstücke ist dies das Finanzamt Hannover-Süd) bis zum 31.10.2022 elektronisch einzureichen. Allein die niedersächsischen Finanzämter werden Äquivalenz- und Grundsteuermessbeträge für rund 3,6 Millionen Grundstücke festzusetzen haben.
Den Mitarbeitern von spar+bau steht ein arbeitsreiches Jahr bevor, denn auch unsere Genossenschaft muss für ihre Grundstücke die Steuererklärungen elektronisch erstellen und bis zur Deadline, der letzte Oktobertag, beim Finanzamt einreichen.