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Mehr Wohngeld ab 2025

Gute Nachrichten für Wohngeldempfänger: Ab Januar 2025 steigt der staatliche Mietzuschuss.

Was das konkret bedeutet, wer Anspruch hat und worauf Steuerzahler achten sollten, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Was ist das Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Belastungen von selbst genutztem Wohneigentum. Es richtet sich an Haushalte mit niedrigem Einkommen, die nicht in den Bezug von Bürgergeld fallen. Die große Wohngeldreform von 2023 führte zu einer erheblichen Ausweitung des Berechtigtenkreises und einer deutlichen Erhöhung der Zuschüsse. 

Was ändert sich 2025?

Ab 1. Januar 2025 steigen die Wohngeldsätze um durchschnittlich 30 Euro pro Monat – ein Plus von rund 15 Prozent. Die Anpassung erfolgt nun alle zwei Jahre automatisch, um die Preis- und Mietentwicklung zu berücksichtigen.

Wer hat Anspruch?

Wohngeld erhalten Menschen, die ein niedriges, jedoch für die vollständige Wohnkostenübernahme zu hohes Einkommen haben und nicht für Bürgergeld infrage kommen. Auch Rentner, Studierende oder Geringverdiener können unter bestimmten Bedingungen profitieren.

Wohngeld und Steuerpflicht: Worauf achten?

Wohngeld muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden, es sei denn, es wird in Verbindung mit einem häuslichen Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt. 

Mehr Geld, mehr Berechtigte – aber auch mehr Bürokratie

Die Wohngelderhöhung 2025 bringt finanzielle Entlastung, doch der Antrag bleibt kompliziert. Sozialverbände wie der SoVD bieten Unterstützung, um Berechtigten zu helfen. Frühzeitige Antragstellung ist ratsam, da die nächste Anpassung erst 2027 erfolgt.

Wie lange wird das Wohngeld gewährt?

Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern ab dem Monat der Antragstellung für meist 12 Monate bewilligt. Bei stabilen Verhältnissen kann die Bewilligung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Für eine lückenlose Zahlung sollte der Folgeantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf gestellt werden.

Was passiert, wenn sich die Lebensverhältnisse ändern?

Änderungen beim Einkommen, höhere Wohnkosten oder ein Wohnungswechsel müssen der Wohngeldbehörde sofort gemeldet werden. Diese können zu einer Anpassung oder Streichung des Wohngeldes führen. Bei einem Umzug ist ein neuer Antrag erforderlich. 

Den Erstantrag und weitere Informationen zum Mietzuschuss finden Sie auf dem Serviceportal der Stadt Hannover.

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